Es wird ernst für die Politiker in Hamburg-Mitte: Am 25. Mai wird die Bezirksversammlung gewählt. Die letzte Sitzung ist bereits gelaufen, der Streit um die Gunst der Bürgerinnen und Bürger beginnt. Im Wahlkampf müssen die Parteien diesmal nicht nur die deutschen Erwachsenen überzeugen: Abstimmen dürfen alle ab 16 Jahren, die einen Pass aus einem Land der Europäischen Union haben und im Bezirk Mitte gemeldet sind. Mit der Wahl können sie direkt bestimmen, wer ihre Interessen in der Bezirksversammlung vertreten soll. Was bringt ihnen das? WilhelmsburgOnline.de erklärt es.
Wofür ist der Bezirk überhaupt zuständig?
Der Bezirk Mitte kümmert sich um Fragen, die uns und unsere Nachbarschaft direkt betreffen: Bleibt der Wilhelmsburger Inselpark nachts geschlossen? Wo werden Sozialberatungsstellen abgebaut oder neu geschaffen? Wann wird die Schaukel auf dem Spielplatz nebenan repariert? Darum kümmern sich die Politiker und Verwaltungs-Fachleute in den jeweiligen Bezirken. Jedes Bezirksamt hat vier Dezernate: Das Dezernat für Bürgerservice betreibt Standesämter und Kundenzentren, die sich zum Beispiel um Pässe und Wohnungsanmeldungen kümmern. Das Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt beschäftigt sich unter anderem mit Geschäften und Firmen in den Stadtteilen, erstellt Bebauungspläne und befasst sich mit dem öffentlichen Raum. Das Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit regelt etwa die Grundsicherung und führt die Jugendämter. Das Dezernat für Steuerung und Service ist für das Personal der Bezirksverwaltung zuständig. Hier sitzt auch die Wahlgeschäftsstelle, die am 25. Mai die Wahl der Bezirksversammlung regelt.
Was macht die Bezirksversammlung?
Die Bezirksversammlung ist das höchste politische Gremium im Bezirk. Wie ein Parlament setzt sie sich aus direkt gewählten Volksvertretern zusammen. Der bedeutendste Unterschied zu einem Parlament ist, dass die Bezirksversammlung keine Gesetze machen darf. Sie ist an geltende Gesetze und Verordnungen gebunden, die an höherer Stelle verabschiedet werden: In der Bürgerschaft oder im Senat, im Bundestag in Berlin oder auf EU-Ebene. Das führt manchmal zu Konflikten, wenn sich Bezirksversammlung und die Stadt Hamburg nicht einig sind. Ein aktuelles Beispiel aus Wilhelmsburg ist die ungewisse Zukunft des Flohmarkts auf dem Stübenplatz: Die Feiertagsschutzverordnung, die für ganz Hamburg gelten soll, verbietet nicht-kommerzielle Märkte am Sonntag. Die Bezirksversammlung hat bereits beschlossen, dass sie den Flohmarkt weiterhin ermöglichen will. Doch um die Verordnung kommt sie nicht herum. In diesem Fall ist der Beschluss der Abgeordneten im Bezirk nicht mehr als ein politisches Signal an die Stadt. Um den Konflikt zu lösen, sollen sich Verwaltungs-Fachleute und Betroffene aus Wilhelmsburg einigen, etwa auf einen anderen Termin für den Flohmarkt.
Wie können Bürgerinnen und Bürger ihren Anliegen Gehör verschaffen?
Zu Beginn jeder Sitzung der Bezirksversammlung gibt es eine öffentliche Bürger-Fragestunde. Auch in den Ausschüssen steht ein Mikrofon bereit, das Menschen benutzen können, um ihre Fragen zu stellen. Danach haben die Abgeordneten aller Fraktionen die Gelegenheit, Antwort zu geben. Das lassen sich die Politiker meist nicht nehmen – schließlich können sie hier zeigen, dass ihnen die Belange der Menschen wichtig sind. Manchmal stellen die Fraktionen Anträge zu einem Thema, das Bürgerinnen und Bürger erstmals zur Sprache gebracht haben. Häufig soll sich dann der Bezirksamtsleiter für deren Interessen stark machen oder sich im Fall eines konkreten Problems nach Lösungswegen erkundigen. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden auch im Protokoll der Sitzung aufgeführt und archiviert.
Wozu gibt es die Ausschüsse?
Weil die Bezirksversammlung nicht jedes Thema alleine bearbeiten kann, wird die Arbeit auf Ausschüsse verteilt. Dort arbeiten bisweilen auch zugewählte Bürgerinnen und Bürger mit. Sie werden von einer Fraktion benannt, weil sie sich mit dem Thema oder in einem Gebiet besonders gut auskennen. Das Mehrheitsverhältnis unter den Fraktionen entspricht dem in der Bezirksversammlung. Zurzeit gibt es zwölf Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themen im Bezirk beschäftigen – zum Beispiel Wohnen und Stadtteilentwicklung, Jugendhilfe, Kultur, Haushalt, Verkehr oder Umwelt. Darüber hinaus gibt es vier Regionalausschüsse, die sich mit den Anliegen der Menschen vor Ort beschäftigen, einschließlich ihrer jeweiligen Unterausschüsse für Bauangelegenheiten. Für die Belange der Menschen auf den Elbinseln ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zuständig. Er tagt monatlich im Rathaus Wilhelmsburg an der Mengestraße. Um die Arbeit der vielen Ausschüsse zu bündeln und zu koordinieren, gibt es den Hauptausschuss. Er kann auch anstelle der Bezirksversammlung handeln und Beschlüsse fassen – zum Beispiel wenn Wahlkampf ist und die Sitzungen der Bezirksversammlung ausfallen.
Wer steht am 25. Mai zur Wahl?
Das steht noch nicht fest. Bisher hat erst eine Partei ihre Kandidatenliste eingereicht, teilte die Wahlgeschäftsstelle auf Anfrage von WilhelmsburgOnline.de mit. Bis zum 20. März haben sie noch Zeit dazu. Am 28. März tagt der Bezirkswahlausschuss, danach gibt das Landeswahlamt die Listen bekannt. Grundsätzlich ist es nicht nur Mitgliedern einer Partei erlaubt, zur Wahl anzutreten. Bei der vergangenen Abstimmung zur Bezirksversammlung im Jahr 2009 sind nach Auskunft der Wahlgeschäftsstelle neun Parteien und sieben Einzelbewerber ins Rennen gegangen.
Wer darf wählen?
Anders als bei der Bundestagswahl dürfen diesmal nicht nur Volljährige mit deutscher Staatsangehörigkeit abstimmen. Wahlberechtigt sind bei der Bezirkswahl alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und einen gültigen Pass aus einem der 28 EU-Länder haben. Diese Regelung gilt in Hamburg seit etwa einem Jahr. Noch ein Kriterium muss erfüllt sein: Das Stimmrecht gilt nur für den Bezirk, in dem der Erstwohnsitz gemeldet ist.
von Annabel Trautwein
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