Selbst wenn die umstrittene Seilbahn über die Elbe gebaut werden sollte – der Bezirk Hamburg-Mitte wird kein Geldgeschenk von den Investoren annehmen. Die Baufirma Doppelmayr hatte dem Bezirksamt 10 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Das Geld sollte aber nur dann fließen, wenn der für den 24. August geplante Bürgerentscheid zugunsten des Seilbahn-Projekts ausfällt. Kritiker werteten das Angebot als Versuch, die Stimmen zu kaufen.
Unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids will Hamburg-Mitte nicht auf das Angebot eingehen. Das gab die Bezirkspressestelle am Freitagmittag bekannt. Das Geldgeschenk anzunehmen würde gegen die Spendenrichtlinien der Freien und Hansestadt verstoßen, argumentiert das Bezirksamt. Diese Richtlinien sollen die Verwaltung gegen Einflussnahme von außen schützen. „Das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Verwaltungshandeln ist ein hohes Gut“, erläutert Bezirksamtsleiter Andy Grote (SPD). „Es darf nicht der geringste Anschein entstehen, dass man in Hamburg durch ausreichend hohe Spenden Verwaltungsentscheidungen zu seinen Gunsten herbeiführen kann.“
Das Bezirksamt Mitte ist als Behörde dafür zuständig, für einen korrekten Ablauf des Bürgerentscheids am 24. August zu sorgen. Sollte das Votum zugunsten des Seilbahn-Projekts ausfallen, wäre das Amt auch an Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt und müsste gegebenenfalls auch über einzelne Genehmigungen entscheiden. Die Interessen der Seilbahn-Investoren und das Verwaltungshandeln des Bezirksamts stehen also in unmittelbarem Zusammenhang. Vor diesem Hintergrund erscheint das Spendenangebot nicht als unabhängige Zuwendung, sondern kann als Versuch der Einflussnahme aufgefasst werden.
Übler Beigeschmack ist Grund genug für ein Verbot
Für solche Fälle aber verbietet die „Rahmenrichtlinie über Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 12. November 2013 Spenden oder Geldgeschenke. Konkret heißt es in der Richtlinie unter Ziffer 4: „Die Integrität der Verwaltung muss gewahrt bleiben“ und „Bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ist der böse Anschein zu vermeiden“. Mit anderen Worten: Selbst wenn das Geldgeschenk der Firma Doppelmayr die Entscheidung für oder gegen eine Seilbahn überhaupt nicht beeinflussen würde – der üble Beigeschmack ist Grund genug, die Finanzspritze zu verbieten. Unter Ziffer 5 der Richtlinie bestimmt die Stadt Hamburg zudem, dass Ordnungs- und Genehmigungsbehörden grundsätzlich keine Spenden oder Geschenke von Gönnern annehmen dürfen, wenn die Geldgeber vom Verwaltungshandeln der Behörde betroffen sind oder gar selbst Anträge an sie stellen. Dasselbe gilt für Planungsbehörden, die im Fall eines Seilbahn-Baus ebenfalls im Bezirk Mitte angesiedelt wären.
Das Spendenangebot der Firma Doppelmayr an den Bezirk hat bereits an einigen Stellen Kritik hervorgerufen. Gegner des Seilbahn-Projekts sprechen vom Versuch, Stimmen zu kaufen. „Wem die Argumente ausgehen, greift zum Geld“, schreibt die Initiative „Keine Seilbahn“ auf ihrer Internetseite. Auch Bezirksamtschef Andy Grote hatte bereits Bedenken zum Vorgehen der Investoren geäußert. Das Angebot beschädige die demokratische Kultur, sagte er in einer ersten Stellungnahme. Die Firma Doppelmayr dagegen betont, sie habe die 10 Millionen Euro nie als Spende bezeichnet. „Wir sehen das als Gegenleistung und als Beitrag – zusätzlich zu Steuern und Miete – zur Nutzung des öffentlichen Raumes“, erklärte der Sprecher des österreichischen Unternehmens auf Nachfrage von WilhelmsburgOnline.de. Zudem sei das Angebot an den Bezirk Hamburg Mitte keinesfalls neu – Doppelmayr habe das Geldgeschenk schon im Jahr 2011 in Aussicht gestellt, als die Firma ihre Pläne für den Seilbahn-Bau vorgestellt habe.
Seit etwas drei Jahren schwelt der Streit um die geplante Seilbahn. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat das Bauvorhaben bereits mehrfach abgelehnt – zuletzt im Juni 2014 mit einer klaren Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und AfD. Die Befürworter sammelten daraufhin im Zuge eines Bürgerbegehrens Unterschriften für den Seilbahnbau. Auch in Wilhelmsburg waren bezahlte Umfragehelfer unterwegs. So konnten die Befürworter erwirken, dass ein Bürgerentscheid zustande kommt. Das Votum ist dann gleichrangig mit einer Entscheidung der Bezirksversammlung, sprich: Wenn die Mehrheit der Bürgerstimmen am 24. August für die Seilbahn ausfällt, ist der Beschluss der gewählten Abgeordneten ungültig.
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